Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.abendschule-bremerhaven.deveröffentlichten Webauftritt der Abendschule Bremerhaven.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist im Wesentlichen barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 im Wesentlichen erfüllt.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

  • einer von der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik im Zeitraum 2023 vorgenommenen Bewertung.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0

Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:

1. Barriere

    Es fehlen Inhalte in Leichter Sprache und in Gebärdensprache.

    2. Barriere

    Die angebotenen PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei zugänglich.
    Nehmen Sie für die inhaltlichen Informationen gerne direkt zu uns Kontakt auf.

    3. Barriere

    Die Zeitungsartikel in der Galerie liegen nicht als Texte vor.

    4. Barriere

    Der Schriftgrad kann über Browsereinstellungen nicht vergrößert werden.

    5. Barriere

    Die Überschriftenstrukturen sind nicht auf allen Seiten stimmig.

    6. Barriere

    Der Tastaturfokus ist stellenweise mangelhaft.

    Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

    Diese Erklärung wurde am 24.01.2024 erstellt bzw. überarbeitet.

    Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

    Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:

    Ansprechpartner: Dierk Plate: [email protected], Telefonnr. 0471 590 4710

    Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

    Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.